Giveaway für Hochzeit & Einladung
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Giveaways für Hochzeiten

In Asien ist es in den meisten Ländern üblich, dass den Gästen Giveaways für Hochzeiten überreicht werden. Dadurch zeigt der Gastgeber, wie sehr er die Anwesenheit seiner Gäste schätzt und ehrt sie dafür, dass diese sich die Zeit nehmen, diesen feierlichen Tag mit ihm zu teilen. Insbesondere bei Hochzeiten, beim Kindergeburtstag, bei runden Wiegenfesten oder Jubiläen werden diese Präsente von den Gästen geradezu erwartet. Diese schöne Tradition wird auch in Mitteleuropa immer beliebter. Mittlerweile gibt es auf führenden Hochzeitsmessen ganze Abteilungen zum Thema Gastgeschenke und Präsentideen.

Giveaways für Hochzeiten, Taufen oder Geburtstage zur Werbung nutzen

Tanzendes Hochzeitspaar im Festsaal
Hochzeitswalzer | artisticfilms, pixabay | CC0 Creative Commons

Weddingplaner und Eventagenturen sind gut beraten, wenn sie diesem modernen Trend folgen und damit eindrucksvoll unter Beweis stellen, dass sie wissen was angesagt ist. Dabei sollte vorher mit dem Gastgeber abgesprochen werden, ob dieser plant, ein solches Erinnerungsgeschenk seinen Gästen zu überreichen. Manchmal ist dem Hochzeitspaar diese nette Sitte unbekannt. Nebenbei: Sogar für Kindergeburtstage werden von den Eltern kleine Geschenktütchen gepackt, die dann am Ende den kleinen Gästen mit auf den Weg gegeben werden. Sowohl Brautpaare oder Geburtstagskinder sind oftmals dankbar, dass die betreuende Veranstaltungsagentur auf diese Möglichkeit aufmerksam macht. Schließlich will man nicht ins Fettnäpfchen treten. Zugleich eröffnen der neue Brauch auch für den Hochzeitsplaner oder die Eventagentur Möglichkeiten, Werbung für sich selbst zu machen.

Wollen der Jubilar oder das Hochzeitspärchen selbst ein kleines Geschenk ihren Gästen überreichen, kann die Agentur anbieten das Layout und die Beschaffung zu übernehmen. Dies kann zum Selbstkostenpreis angeboten werden, wenn der Gastgeber erlaubt, dass auf dem Präsent das Logo, die E-Mailadresse oder die der Internetpräsenz der Agentur auf dezente Art abgedruckt wird. Auf diese Weise sparen beide. Der Gastgeber zahlt lediglich die kleinen Werbegeschenke, während die Veranstaltungsagentur nur die Kosten für den eigenen Werbeaufdruck zu tragen hat.

Ist ein solches Begrüßungsgeschenk vom Gastgeber nicht geplant, kann sich die Veranstaltungsagentur die Genehmigung von ihm einholen, stattdessen eigene bedruckte Giveaways in Auftrag zu geben. Auf diese Weise bestimmt der Hochzeitsplaner oder die Eventagentur selbst, wie die Giveaways für Hochzeiten, Jubiläen oder Taufen aussehen sollen. Es ist ein Akt der Höflichkeit, dass auch kleine Werbegeschenke dem Gastgeber zuvor vorgestellt werden, um dessen Zustimmung dazu zu erhalten. Nicht selten passiert es dabei, dass der Gastgeber nachträglich Geschmack an der Idee findet. Dann kann der Profiveranstalter mit etwas Glück auf dem Fest kleine Werbegeschenke an die Gäste verteilen, die vollständig vom Auftraggeber bezahlt wurden – inklusive dem Werbeaufdruck der Eventagentur.

Perfekte Umsetzung der Werbepsychologie durch bedruckte Giveaways

Werden dann bei der Feier oder dem Event diese bedruckten Giveaways den Gästen überreicht, werden diese angenehm überrascht und beeindruckt sein. Auf diese Weise machen kleine Werbegeschenke nachhaltig Eindruck und sind deutlich effektiver, als es eines Streuwerbung gemeinhin sein kann. Dabei müssen sich Brautpaare auch nicht in Unkosten stützen. Schon ein bedruckter Luftballon oder ein ähnlich preisgünstiger Mitgabeartikel kann Wirkung zeigen. Selbst Klassiker wie Hochzeitsmandeln im Organza-Beutelchen sind erschwinglich und ein tolles Geschenk. Dies gibt dem Spruch „Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft!“ einen ganz neuen Sinn. Denn egal wofür sich der Gastgeber entscheidet, der Hochzeitsplaner oder die Veranstaltungsagentur stehen auf jeden Fall im Scheinwerferlicht. Dadurch sind bedruckte Giveaways ein überaus probates und effektvolles Mittel zur Imagewerbung geworden. Und diese ist nachhaltig. Die beschenken Gäste werden das kleine Werbepräsent zumindest für eine Weile als Erinnerungsstück in Ehren halten. Dadurch werden sie permanent an die Agentur erinnert, die so automatisch ganz oben auf der Liste steht, wenn bei den Gästen eine eigene Feierlichkeit zu begehen ist. Ganz zu schweigen davon, dass die Gäste im Familien- und Bekanntenkreis von ihren Erlebnissen auf dem Fest oder der Veranstaltung berichten werden. Haben der Hochzeitsplaner oder die Eventagentur attraktive bedruckte Giveaways ausgesucht, werden diese gerne vorgezeigt und machen die Runde. Effektiver kann Imagewerbung bei geringen finanziellem Aufwand kaum sein.

Welche Giveaways für Hochzeiten, Firmenjubiläen oder Geburtstage sind ideal?

Giveaway für Hochzeit & Einladung
Hochzeits-Giveaway | mcmike, pixabay | CC0 Creative Commons

Während es in Asien üblich ist, dass die Gastgebergeschenke in mühevoller Kleinarbeit von Hand nach den Vorstellungen des Gastgebers hergestellt werden, steht hierzulande den Hochzeitsplanern und den Profiveranstaltern das facettenreiche und breit gefächerte Sortiment der Werbemittelindustrie zur Verfügung. Für Hochzeiten und Taufen sind Schlüsselanhänger mit Eheringen oder einer Wiege beliebt, an die eine Fahne mit den Werbeaufdruck angehängt wird. Beim Firmenjubiläum fällt die Wahl zumeist auf ein Werbepräsent, das einen direkten Bezug zur Branche des Unternehmens hat. Das kann beispielsweise ein Betonmischer als Modell für ein Bauunternehmen sein, wobei sich hier die Mischtrommel für einen Werbeaufdruck im Tamponverfahren eignet. Handelt es sich um einen Finanzdienstleister eine Bank oder eine Versicherung, sind bestickte Krawatten im Retro-Design für Sie und Ihn überaus angesagt. Ergänzend kann ein besticktes oder bedrucktes Tuch hinzugenommen werden. Sollen bedruckte Giveaways an die vergangene Zeit erinnern, sind Modelle von Oldtimern, Uhren oder ein Modeaccessoire im Vintage-Style Möglichkeiten, kleine Werbegeschenke mit großem Effekt zu überreichen.

Wozu auch immer sich der Hochzeitsplaner oder die Veranstaltungsagentur entscheiden, es wäre sträflich nachlässig, diese nachhaltige Form der Imagewerbung nicht zu nutzen.

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